Das "beschränkt gültige Funkzeugnis für den Flugfunk" - kurz BZF genannt - ist in Deutschland in zwei Bereiche unterteilt:
Das BZF I ermöglicht Dir das Funken in englischer Sprache sowohl im In- als auch im Ausland. Wichtig ist, dass Du - wenn Du das BZF I machen willst - entweder schon im Besitz des deutschen Funkzeugnisses sein musst - oder aber einfach beide Prüfungen gleichzeitig ablegst. Um mehr Informationen zu erhalten, klick einfach auf den Button "Das BZF I"!
Das BZF II ist die Grundlage zum Funken in Deutschland in deutscher Sprache. Sobald Du rund um einen kontrollierten Platz unterwegs bist, ist das BZF II verpflichtend; für Privatpiloten und Segelflieger ist es in jedem Fall obligatorisch, auch ohne Kontrollzone. Wenn Du mehr über das BZF II wissen willst, klick einfach auf den Button "Das BZF II"!